
Überstehende Ladung
Überstehende Ladung auf Anhängern muss sicher befestigt und für andere Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar sein. Besonders lange oder seitlich herausragende Gegenstände können beim Abbiegen, Überholen und Rangieren eine erhebliche Gefahr darstellen.
Achte deshalb darauf, dass:
- die Ladung nach hinten grundsätzlich höchstens 1,50 Meter hinausragt,
- bei Fahrstrecken bis 100 Kilometer ein Überstand von maximal 3 Metern zulässig ist,
- Anhänger beziehungsweise Gespann und Ladung zusammen nicht länger als 20,75 Meter sind,
- ein Überstand von mehr als 1 Meter hinter den Rückstrahlern deutlich gekennzeichnet wird,
- hierfür eine mindestens 30 × 30 Zentimeter große, hellrote Fahne, ein entsprechend großes hellrotes Schild oder ein vorgeschriebener roter zylindrischer Körper verwendet wird,
- bei Dunkelheit oder schlechter Sicht zusätzlich eine rote Leuchte und ein roter Rückstrahler angebracht werden,
- Kennzeichen, Rückleuchten und Fahrtrichtungsanzeiger nicht durch die Ladung verdeckt werden.
Auch seitlich überstehende Ladung muss bei Bedarf mit weißem Licht nach vorn und rotem Licht nach hinten gekennzeichnet werden. Schlecht erkennbare Gegenstände wie einzelne Stangen, Pfähle oder waagerecht liegende Platten dürfen nicht seitlich herausragen.
Die vollständigen gesetzlichen Vorschriften stehen in § 22 StVO – Ladung.